Anwältin für Familienrecht und Erbrecht

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Vorsorgerecht

Wollen Sie selbstbestimmt und eigenverantwortlich für jede Lebenslage gerüstet sein, dann benötigen Sie einen sogenannten Notfallordner, der neben einem auf Sie ausgerichteten Notfallplan diverse Regelungen und Verfügungen enthalten sollte.

Sollten Sie hierbei Hilfe benötigen, stehe ich Ihnen gerne mit folgenden Vorsorgeleistungen zur Verfügung:

Erstellung, Prüfung, Umgestaltung, Beratung bzgl.

Ehevertrag

Um für den Fall der Scheidung einen Rosenkrieg zu vermeiden, ist es sinnvoll über einen Ehevertrag nachzudenken. Sie treffen damit gemeinsam Absprachen, wie sie für den Fall der Trennung oder Scheidung etwaige gesetzliche Vorgaben abändern.

Ehevertrag für Unternehmer und Gesellschafter

Ein derartiger Ehevertrag dient dazu, Regelungen zum Zugewinn (modifizierte Zugewinngemeinschaft), Unterhalt, Versorgungsausgleich usw. zu treffen, um insbesondere das Unternehmen oder die Anteile im Falle einer Scheidung zu schützen.

Vorsorgevollmacht

Diese Verfügung dient dazu, im Bedarfsfall verursacht durch einen Unfall oder eine Krankheit einer Person Ihres Vertrauens Vertretungsmacht zu geben, um rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen. Ohne die Vollmacht müsste erst durch das Gericht ein Betreuer bestellt werden. Durch die Vollmacht wird dies verhindert.

Unternehmervorsorgevollmacht

Die Unternehmervorsorgevollmacht dient dem Unternehmer dazu, im Bedarfsfall durch einen Unfall oder eine Krankheit herbeigeführt, eine oder mehrere Personen des Vertrauens zu bevollmächtigen, in seinem Sinn das Unternehmen zu vertreten und für den Fortgang oder Übergang zu sorgen.

Patientenverfügung

Mit dieser Verfügung äußert der Verfügende gegenüber Ärzten seinen eigenen Willen, ob er medizinisch behandelt werden möchte oder nicht, wenn er im Bedarfsfall, verursacht durch einen Unfall oder eine Krankheit seine Wünsche nicht mehr äußern kann.

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung dient dazu, im Bedarfsfall, verursacht durch einen Unfall oder eine Krankheit festzulegen, wer als Betreuer fungieren soll oder nicht, wenn er im Bedarfsfall, verursacht durch einen Unfall oder eine Krankheit seine Wünsche nicht mehr äußern kann.

Sorgerechtsverfügung

Mit dieser Verfügung regeln Sie ihren Willen zur Sorge für ihre minderjährigen Kinder nach ihrem Tod, insbesondere regeln Sie, wer dann die Kinder betreuen soll.

Testament

Ein Testament dient dazu, Verfügungen von Todes wegen zu regeln, um für den Erbfall die gesetzliche Erbfolge zu umgehen.

Ehegattentestament

Ein derartiges Testament dient Eheleuten dazu, ihren Nachlass gemeinsam zu regeln.

Unternehmertestament

Dieses soll die letztwilligen Verfügungen eines Unternehmers regeln. Es wird bestimmt, wer im Fall des Todes insbesondere die Nachfolge des Unternehmens oder von Unternehmensanteilen antreten soll. Hier geht es vor allem darum, dass das Unternehmen handlungsfähig bleiben muss. Hier sind besondere Maßstäbe anzusetzen, insbesondere der Bevollmächtigte sollte kompetent und mit umfassender Vollmacht ausgestattet sein.

Behindertentestament

Dieses besondere Testament dient dazu, Regelungen für den Erbfall zu treffen, wenn mindestens ein Erbe eine Behinderung hat. In diesem Fall sollte ein Testament errichtet werden, dass den Nachlass weitestgehend vor dem Zugriff des Sozialhilfeträgers schützt.

Erbvertrag

Der Erbvertrag dient dazu, durch Verfügung von Todes wegen Regelungen zu treffen, um die gesetzliche Erbfolge zu umgehen. Im Unterschied zum Testament bindet sich der Erblasser gegenüber seinem Vertragspartner.